Sichere Herkunftsländer

Was bedeutet das?
Bei Behörden oder in den Medien ist oft die Rede von „sicheren Herkunftsländern” oder „sicheren Herkunftsstaaten”. Doch was ist eigentlich damit gemeint? Hier erklären wir, was ein „sicheres Herkunftsland“ ist und was es für Ihr Asylverfahren bedeutet, wenn Sie aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsland“ kommen.
Was muss ich wissen?
Was ist ein "sicheres Herkunftsland"?
Ein Land gilt in Deutschland als „sicheres Herkunftsland”, wenn dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und der Staat prinzipiell in der Lage ist, seine Bürger*innen vor nichtstaatlicher Verfolgung zu schützen. In diesem Fall geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst davon aus, dass Personen aus diesen Ländern keinen Schutz in Deutschland brauchen. Die geflüchtete Person muss in ihrem Asylverfahren also das Gegenteil beweisen.
Aktuell gelten in Deutschland folgende Länder als „sichere Herkunftsländer”:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Ghana
- Kosovo
- Mazedonien
- Montenegro
- Senegal
- Serbien
- Georgien
- Republik Moldau
- alle Mitgliedsstaaten der EU
Es wird regelmäßig diskutiert, auch die folgenden Länder auf diese Liste aufzunehmen:
- Algerien
- Marokko
- Tunesien
Aktuell zählen diese Länder aber nicht zu den "sicheren Herkunftsländern".
Was ist der Unterschied zwischen einem „sicheren Herkunftsland“ und einem „sicheren Drittstaat“?
Im deutschen Grundgesetz (GG) wird zwischen zwei Kategorien von „sicheren Staaten“ unterschieden: Herkunftsstaaten und Drittstaaten. Herkunftsstaat oder Herkunftsland bedeutet, dass eine Person Staatsangehörige*r dieses Landes ist. Von Drittstaat ist die Rede, wenn eine Person über einen sicheren Staat eingereist ist.
In dem Fall kann ihr Asylantrag als „unzulässig“ abgewiesen werden. Möglicherweise kann sie aber eine andere Schutzform erhalten. Mehrsprachige Informationen dazu stellt das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zur Verfügung.
Wichtig
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